Schwielowsee OT Geltow

Wie genau geht Bauen in unserer Gemeinde Schwielowsee? Wo und wann liegt Baurecht vor, wie darf gebaut werden und wann ist der Moment für den ersten Spatenstich? Mit diesem kleinen Artikel soll die Begriffswelt zum Thema „Bauen“ erklärt werden.

Über allem schwebt der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR), der Festlegungen zu bedeutsamen Planungen und Vorhaben beschreibt und damit wesentlich die Regionalplanung und die Planungen in den Gemeinden, so auch in Schwielowsee, lenkt und beeinflusst.
Unserer Gemeinde hat einen Flächennutzungsplan (FNP), in dem die Vorgaben der Landes- und Regionalplanung mit unseren eigenen Planungsvorstellungen abgestimmt sind und der in einem Zyklus von 10 bis 15 Jahren aktualisiert und angepasst wird. Dieser Flächennutzungsplan betrachtet das gesamte Gemeindegebiet mit der vollzogenen und beabsichtigten Bebauung, der Bodennutzung, der Natur, dem Landschaftsschutz und den Gewässern und deren Nutzung und Schutz.
Der Flächennutzungsplan ist die nicht verbindliche vorbereitende Bauleitplanung der Gemeinde und ihrer Ortsteile.

Da, wo schon im Zusammenhang Häuser entstanden sind (Innenbereich), entlang von Straßen und Wegen, können auf freien Grundstücken, in Lücken, die ausreichend Platz bieten oder als Ersatz alter Häuser neue Häuser gebaut werden. Die müssen sich nach Art und Maß in die Umgebung einfügen (§ 34 BauGB).

Und auf den großen Flächen, auf denen noch nie Häuser standen und für die im Flächennutzungsplan Wohnbebauung festgelegt ist, muss für das zusammenhängende Gebiet ein qualifizierter Bebauungs-Plan (B-Plan) entwickelt werden. Der wird von der Gemeinde beauftragt, ist verbindlich und legt alles fest, was in diesem Geltungsbereich beachtet werden muss. Dazu gehören die Art der Nutzung und Bebauung, Festlegungen zur Hausgestaltung, Umfang und Größe der Bebauung, Abstandsflächen, Baulinien, Baugrenzen und Baufenster. Es darf schließlich nicht nach Lust und Laune, „frei Schnauze“ gebaut werden.

B-Pläne werden von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen und sind Ausdruck der Planungshoheit der Gemeinde. Das heißt, dass ausschließlich die Gemeinde über die Aufstellung und Erarbeitung von B-Plänen entscheidet. Dieses Verfahren endet mit dem Satzungsbeschluss, durch den Baurecht entsteht. Jetzt ist er da, der Moment für den ersten Spatenstich.

Die drei Ortsbeiräte der Gemeinde legen einmal im Jahr auf ihren ersten Sitzungen fest, in welcher Reihenfolge die B-Pläne für den jeweiligen Ortsteil durch die Verwaltung bearbeitet werden sollen (Prioritätenliste). Die Bearbeitung eines B-Planes dauert von seiner Aufstellung bis zum Satzungsbeschluss ca. zwei bis drei Jahre.

In Geltow Nord werden zurzeit zwei B-Pläne bearbeitet. Der B-Plan „Wildparkstraße“ und der B-Plan „Mühlenberg“. Besonders der letztgenannte B-Plan hat große Bedeutung für das Verkehrskonzept in Geltow Nord. Innerhalb dieses B-Planes wird der Verkehrsanschluss zur Hauffstraße über den Mühlenberg hergestellt und der Plan schließt auch die Entwicklung eines neuen Feuerwehrstandortes ein. Erst danach kann der B-Plan „Richter Recycling“ mit Wohnbebauung auf dem umgewidmeten Gelände des heutigen Gewerbebetriebs umgesetzt werden. Der B-Plan „nördlich Moosweg (Mörtel)“ hat eine geringe Priorität und wird nach der Entscheidung des Ortsbeirates Geltow sicherlich die nächsten 10 Jahre nicht bearbeitet.

Und im Süden von Geltow gibt es den B-Plan „Wohnen am Petzinsee“, zu dem im März 2021 der Aufstellungsbeschluss erfolgte.

Bei der Bürgerbefragung 2019 war von großer Bedeutung die persönliche Einschätzung von jedem von uns zum Leben in unserer Gemeinde, frei nach dem Motto: „fühle ich mich zu Hause in Schwielowsee“? Die erfragten Merkmale waren Wohlfühlen, Verbundenheit, Identifikation und Lebensqualität. Das wurde in allen Ortsteilen mehrheitlich positiv beantwortet. Wir, die wir hier leben und auch die Familien die dazu kommen, sollen auch in Zukunft dieses Gefühl von Lebensqualität und Verbundenheit haben.

Matthias Fannrich, Ortsvorsteher Geltow und Wildpark-West

 

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