Die nachstehende Beitragsordnung wurde auf der Vollversammlung am 22.11.2024 beschlossen.
§ 1 Jedes Mitglied des BBS zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Die Beiträge werden ausschließlich für laufende Geschäfte des BBS verwendet.
§ 2 Der Beitrag wird in Form eines Jahresbeitrages entrichtet. Dieser ist im ersten Quartal eines jeden Jahres auf das Konto des BBS zu überweisen, oder in den OT Gruppen per Liste zu sammeln und dann auf das Konto des BBS zu überweisen. Letzter Termin ist der 31.05. des laufenden Jahres.
§ 3 Er wird wie folgt festgelegt:
Als Jahresbeitrag werden 20 Euro festgelegt.
§ 4 Diese Beitragsordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 22.11.2024 durch die Mitglieder beschlossen.
§ 5 Gerichtsstand ist Potsdam Stadt.
Schwielowsee, 22.11.2024
Spenden
Das BBS finanziert sich über die Mitgliedsbeiträge. Einen Anspruch auf staatliche Zuschüsse haben wir nicht. Daher sind wir regelmäßig auch auf Spenden angewiesen.
Spenden nehmen wir gerne über folgendes Konto entgegen: