Beitragsordnung

Die nachstehende Beitragsordnung wurde auf der Vollversammlung am 28.05.2010 beschlossen.

  • 1 Jedes Mitglied des BBS zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Die Beiträge werden ausschließlich für laufende Geschäfte des BBS verwendet.
  • 2 Der Beitrag wird in Form eines Jahresbeitrages entrichtet. Dieser ist im ersten Quartal eines jeden Jahres auf das Konto des BBS zu überweisen oder in den OT Gruppen per Liste zu sammeln und dann auf das Konto des BBS zu überweisen.
  • 3 Er wird wie folgt festgelegt:

    Jedes ordentliche Mitglied zahlt 1 Euro pro Monat.
    Als Jahresbeitrag werden 12 Euro festgelegt.

  • 4 Diese Beitragsordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 28.05.2010 durch die Mitglieder beschlossen.
  • 5 Gerichtsstand ist Potsdam Stadt.

Schwielowsee, 28.05.2010

 

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