Die Bearbeitung war erforderlich, weil die gesetzliche Grundlage sich verändert hat. Das Brandenburgische Naturschutzgesetz wurde ersetzt durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz.
Aber auch die Anwendung in der Verwaltung ist zunehmend schwieriger geworden.
Was ist der Anspruch an die Baumschutzsatzung?
- Sie muss übersichtlich und verständlich sein. Der betroffenen Bürger muss in der Satzung unmissverständlich lesen können, was ihn betrifft und was auf ihn zukommt.
- Die Satzung muss von der Verwaltung verständlich erklärt und durchgesetzt werden können.
- Eine Satzung mit genauen Beschreibungen und Festlegungen, die frei von verwirrenden Alternativen ist.
Das BürgerBündnis hat sich dafür eingesetzt, dass genau so eine Satzung entsteht.
Unsere Forderungen waren:
- Ein geschützter Baum muss durch einen Baum oder mehrere ersetzt werden, die auch wieder unter Schutz stehen.
- Hecken sind kein Ersatz für geschützte Bäume, denn Hecken stehen nicht unter Schutz und eine Unterschutzstellung war im Entwurf auch nicht geplant.
- Obstbäume sind keine Ersatzpflanzung für geschützte Bäume. Auch Obstbäume hätten keinen Schutzstatus erreicht.
Die Baumschutzsatzung ist eine Satzung, mit der einzelne Bäume geschützt werden und deren erforderlicher Ersatz wieder geschützte Bäume sind.
Die Baumschutzsatzung schützt keinen Flächenstrukturen sondern nur Landschaftsbestandteile – einzelne Bäume. Angewendet wird die Baumschutzsatzung in der Gemeinde Schwielowsee und nur da, wo keinen anderen bzw. höheren Normen gelten. Das sind Landschaftsschutzgebiete und Waldgebiete.
Es wurde eine Baumschutzsatzung zur Satzung beschlossen, die diesen Namen verdient. Es ist keine allgemeine Naturschutzsatzung und auch keine Ortsgestaltungssatzung.